Information
Die Beschäftigten des Universitätsklinikums Köln haben die Möglichkeit ein Gremium und drei Vertretungen zu wählen:
- Den Personalrat (PR)
- Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
- Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) und
- Eine Beschäftigtenvertretung im Aufsichtsrat der Uniklinik Köln
Jeweils mit unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen:
- Der PR und die JAV fallen unter das Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG NRW).
- Die gesetzliche Grundlage für die SBV stellt das Sozialgesetzbuch IX dar.
- Das Hochschulgesetz in Verbindung mit der Rechtsverordnung (Universitätsklinikum-Verordnung bilden die Grundlage für die Wahl der Beschäftigtenvertretung im Aufsichtsrat.
Amtszeit |
Jahre |
Beginn nächste Amtszeit: |
Personalratswahl Klinikum | vier | 01.07.2024 |
Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) | zwei | 01.07.2025 |
Aufsichtsratswahlen Klinikum (Beschäftigtenvertretung) | vier | 16.08.2026 |
Wahlen der Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen Klinikum (SBV) | vier | 01.12.2026 |
- Personalratswahl Bekanntmachung Wahlvorstand 2024
- Personalratswahl Wahlausschreiben 2024
- Wahlvorschläge zur Personalratswahl 2024