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Die Beschäftigten des Universitätsklinikums Köln haben die Möglichkeit ein Gremium und drei Vertretungen zu wählen:

  • Den Personalrat (PR)
  • Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
  • Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) und
  • Eine Beschäftigtenvertretung im Aufsichtsrat der Uniklinik Köln

Jeweils mit unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen:

  • Der PR und die JAV fallen unter das Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG NRW).
  • Die gesetzliche Grundlage für die SBV stellt das Sozialgesetzbuch IX dar.
  • Das Hochschulgesetz in Verbindung mit der Rechtsverordnung (Universitätsklinikum-Verordnung bilden die Grundlage für die Wahl der Beschäftigtenvertretung im Aufsichtsrat.
Amtszeit

Jahre

Beginn nächste Amtszeit:
Personalratswahl Klinikum  vier 01.07.2024
Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) zwei 01.07.2025
Aufsichtsratswahlen Klinikum (Beschäftigtenvertretung) vier 16.08.2026
Wahlen der Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen Klinikum (SBV) vier 01.12.2026