Wahlen
Personalratwahl 2024
Die Personalratswahl findet am 6. Mai 2024 statt.
Die Beschäftigten des Universitätsklinikums Köln haben die Möglichkeit ein Gremium und drei Vertretungen zu wählen:
- Den Personalrat (PR)
- Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
- Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) und
- Eine Beschäftigtenvertretung im Aufsichtsrat der Uniklinik Köln
Jeweils mit unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen:
- Der PR und die JAV fallen unter das Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG NRW).
- Die gesetzliche Grundlage für die SBV stellt das Sozialgesetzbuch IX dar.
- Das Hochschulgesetz in Verbindung mit der Rechtsverordnung (Universitätsklinikum-Verordnung) bilden die Grundlage für die Wahl der Beschäftigtenvertretung im Aufsichtsrat.