2-0_Kliniken-Institute-Zentren_1800x600.jpg

Wahlen

Die Beschäftigten des Universitätsklinikums Köln haben die Möglichkeit ein Gremium und drei Vertretungen zu wählen:

  • Den Personalrat (PR)
  • Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
  • Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) und
  • Eine Beschäftigtenvertretung im Aufsichtsrat der Uniklinik Köln

Jeweils mit unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen:

  • Der PR und die JAV fallen unter das Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG NRW).
  • Die gesetzliche Grundlage für die SBV stellt das Sozialgesetzbuch IX dar.
  • Das Hochschulgesetz in Verbindung mit der Rechtsverordnung (Universitätsklinikum-Verordnung) bilden die Grundlage für die Wahl der Beschäftigtenvertretung im Aufsichtsrat.